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Update zum Projekt PV-FFA in der Gemarkung Kieve

Blick auf Kieve

Nachdem Ende des Jahres 2022 noch zwei Solar-Firmen im Gemarkungsgebiet Kieve mit Eigentümern und Pächtern Gespräche zu möglichen Freiflächenanlagen geführt haben, kristallisierte sich Anfang dieses Jahres nun ein konkretes Vorhaben heraus. Da für PV-Freiflächenanlagen ein Bebauungsplan erforderlich ist, hat die Gemeinde Kieve in der Sitzung der Gemeindevertretung am 31.03.2023 in öffentlicher Sitzung einstimmig den Beschluss gefasst, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Vorhaben „Solarpark Kieve“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht und ist auch hier nachzulesen:

Als nächstes wird nun beim Wirtschaftsministerium in Schwerin ein Zielabweichungsverfahren (ZAV, siehe allgemeine Informationen zu PV-FFA) beantragt. Dafür werden wir die Kriterien für die Kategorie B überarbeiten und dann abwarten, ob Schwerin grünes Licht gibt. Wenn die Zustimmung erteilt wird, beginnt das eigentliche Bebauungsplanverfahren gemäß Baugesetzbuch. Zunächst wird ein Vorentwurf erarbeitet und öffentlich bekanntgemacht. Jeder hat dann Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Auf Grundlage der Stellungnahmen wird der Vorentwurf ggf. überarbeitet und nochmals öffentlich ausgelegt, wieder mit der Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst dann kann der B-Plan von der Gemeinde beschlossen werden.