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Landkreis erlässt Katzenschutzverordnung

Aufgrund einer sich stetig vergrößernden Population freilebender Hauskatzen im Amtsbereich Röbel-Müritz, im Amtsbereich Malchow sowie in der Stadt Waren (Müritz) macht der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dort von der in § 13 b Tierschutzgesetz verankerten Möglichkeit einer Festlegung von Gebieten mit Kennzeichnungs-, Registrierungs-, und Kastrationspflicht Gebrauch.

Personen, die in den genannten Schutzgebieten eine fortpflanzungsfähige Katze haben, dürfen dieser keinen unkontrollierten, freien Auslauf gewähren.

Wer seiner Katze unkontrollierten freien Auslauf gewährt, muss diese vorher kastrieren/sterilisieren lassen, fälschungssicher durch einen elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren lassen.

Wird eine fortpflanzungsfähige Katze im Schutzgebiet angetroffen, so kann der Halterin oder dem Halter von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, diese auf eigene Kosten durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt fortpflanzungsunfähig machen zu lassen.

Ist ein Tier nicht registriert oder gekennzeichnet, und kann die Haltungsperson binnen fünf Tagen nicht ermittelt werden, so kann die Unfruchtbarmachung durch die zuständige Behörde angeordnet werden. Die Kosten dieser und aller damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen werden der Haltungsperson in Rechnung gestellt.

Die Verordnung tritt sofort in Kraft und ist zunächst auf einen Zeitraum von drei Jahren beschränkt. Die Regeln zum Freigang der fortpflanzungsfähigen Katzen gelten ab Juni 2024. Es wird aber empfohlen bereits jetzt fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen unfruchtbar machen zu lassen.

Zum Hintergrund

Insbesondere in den o.g. Gebieten haben sich Katzenpopulationen entwickelt, die aufgrund der hohen Anzahl an mangelhaft versorgten Tieren zu Schmerzen, Schäden und Leiden beim Einzeltier führen.

Diese Populationen aus freilebenden Katzen speisen sich aus entlaufenen, ausgesetzten und zurückgelassenen Hauskatzen und deren Nachkommen. Anders als Tiere wildlebender Arten gehören sie einer domestizierten Art an und sind nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst.

Die hohe Vermehrungsrate von vier bis fünf Jungtieren pro Wurf und Katze zweimal im Jahr führt dazu, dass viele freilebende Katzen ihr Leben unter schlechten Bedingungen führen müssen.

Die Tierschutzvereine haben in Zusammenarbeit mit den Gemeinden in den letzten Jahren durch Kastrationsaktionen versucht, die Populationsdichte zu verringern.

Die nahezu gleichbleibenden hohen Tierzahlen zeigen aber, dass der Erfolg dieser Maßnahmen nicht nachhaltig ist, solange nicht kastrierte, in einem Besitzverhältnis stehende Hauskatzen zuwandern und so die Fortpflanzungskette aufrechterhalten.

Zudem wird für den ungewollten Nachwuchs oftmals keine Verantwortung übernommen, sondern dieser stellt, sich selbst überlassen, den Ausgangspunkt für weitere Kolonien verwilderter Hauskatzen dar.

Diese erfahren durch die mangelnde Versorgung häufig Schmerzen, Leiden und Schäden in erheblichem Ausmaß.

Im Stadtgebiet Waren wurden im Jahr 2021 110 Katzen kastriert. Von diesen waren 37 abgemagert und 99 Tiere wiesen Parasitenbefall auf. 17 Tiere waren an Katzenschnupfen erkrankt.

Dies ist eine Infektionskrankheit bei Katzen, deren Verbreitung durch eine hohe Populationsdichte begünstigt wird. Die Tiere leiden unter Atemwegsbeschwerden, teilweise Fieber, Bindehautentzündungen und allgemeine Schwäche. Ein schlechter Allgemeinzustand durch mangelhafte Ernährung und Parasitenbefall verstärkt die Ausprägung der Symptome und führt insbesondere bei Jungtieren zu großem Leiden.

Ähnlich stellt sich die Situation in Malchow dar. In diesem Gebiet wurden im Jahr 2021 40 Tiere kastriert, von denen 19 abgemagert, 29 von Parasiten befallen und 19 an Katzenschnupfen erkrankt waren.

Im Bereich Röbel zeigt sich ein ähnliches Bild. In den letzten Jahren wurden 346 Katzen kastriert. Beim überwiegenden Teil dieser Tiere wurde der Befall mit Parasiten diagnostiziert. Auch Katzenschnupfen, schwere Verletzungen an den Augen und durch Bisse wurden festgestellt. Auch in diesem Bereich führt der relativ schlechte Zustand (bedingt auch durch den Parasitenbefall) der Katzenpopulation zu einer vermehrten Ausprägung schwerer Verläufe der Katzenschnupfenerkrankung insbesondere bei Jungtieren.

Da sich gezeigt hat, dass die Bemühungen der Gemeinden und der Tierschutzvereine in diesen Bereichen durch langjährige Kastrationsaktionen nicht ausreichten, um eine Minimierung der freilebenden Katzenpopulationen zu erreichen, ist es notwendig den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu verbieten. Damit kann verhindert werden, dass fortpflanzungsfähige Katzen aus Besitzverhältnissen die Fortpflanzungsketten in der freilebenden Katzenpopulation aufrechterhalten.

Auch die Zuwanderung nicht gewollter und schlecht versorgter Jungtiere sollte mit dieser Maßnahme reduziert werden.

Die Kennzeichnung und Registrierung der freilaufenden Katzen in den Schutzgebieten ist zwingend notwendig, um aufgegriffene Katzen den Haltungspersonen zurückzuführen und den Vollzug der Verordnung zu sichern. Außerdem ist es durch die Angabe des Status zur Fortpflanzungsfähigkeit möglich, den Katzen eine eingehende tierärztliche Untersuchung oder erneute Narkose zu ersparen und damit Stress und Leid zu minimieren.

Wird eine nicht kastrierte Katze im Schutzgebiet aufgegriffen ist es zur Gewährleistung des Erfolgs der Maßnahme im Schutzgebiet notwendig, dieses Tier unfruchtbar zu machen, bevor es wieder Freilauf erhalten kann. Es ist deshalb zwingend erforderlich, dieses Tier bis zur Unfruchtbarmachung in Obhut zu nehmen und ein Entweichen zu verhindern, auch um dem Tier den Stress durch ein erneutes Einfangen zu ersparen.

Die zentrale Registrierung ist für den Vollzug der Verordnung unumgänglich und kann bei einem der folgenden, privat geführten Haustierregister kostenlos erfolgen:

  • FINDEFIX – das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (findefix.de)
  • TASSO – Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V. (tassso.net)

Eine Kennzeichnung durch einen Transponder ohne Registrierung ist unwirksam und bringt keinen Mehrwert. Beide Registrierstellen sind miteinander vernetzt, so dass eine übergreifende Suche nach den Haltungspersonen bei bekannter Transpondernummer der aufgegriffenen Katze möglich ist.

Der vollständige Text der Katzenschutzverordnung kann auf der Webseite der Kreisverwaltung (www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de) unter dem Punkt „Amtliche Bekanntmachungen“ abgerufen werden.

Oder Download hier als PDF: Katzenschutzverordnung